Asianet - Die Asiaseite

 

Ist Licht-brennen-Lassen strafbar?

Ist Licht-brennen-Lassen strafbar?
Heute musste sich der Geschäftsleiter des rechtswissenschaftlichen Instituts am Bezirksgericht Zürich verantworten. Grund des Gerichtstermins: Das Institut war die ganz Nacht beleuchtet.

Am Mittwoch stand mit dem verzeigten Schweizer ausgerechnet der Geschäftsleiter des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich - ein ausgewiesener Jurist - vor den Schranken der Justitia. Grund: Der 57-jährige Kadermann wehrte sich gegen eine Verfügung des Stadtrichters. Dieser hatte den Rechtsanwalt wegen der Übertretung der Allgemeinen Polizeiverordnung zu einer Geldbusse von 300 Franken verurteilt. Anlass des Verdikts: Eine an der Zürichbergstrasse wohnhafte Nachbarin wurde wiederholt um ihren wohl verdienten Schlaf gebracht.

Schlaflose Weihnachten

So zwischen dem 23. und 28. Dezember 2005, als im Institut ununterbrochen die Lichter brannten und der Anwohnerin schlaflose Weihnachten bescherten. Zum zweiten Mal in einer Januarnacht 2006, als die Geschädigte in ihrem Schlafzimmer erneut unfreiwillig vom grellen Lichtermeer erleuchtet wurde. Sie wandte sich an die Stadtpolizei, welche in der Folge den Geschäftsführer des Instituts in die Verantwortung nahm.

Verantwortung abgeschoben

Vor Gericht verlangte der Verzeigte einen vollen Freispruch. Er machte für die Lichtimmissionen zur Weihnachtszeit eine technische Panne geltend. Beim zweiten Vorfall sei wohl eine unbekannte Person in der Bibliothek des Instituts herumgegeistert, sagte er. Im Übrigen zeigte er sich nicht bereit, seinen Kopf für andere hinzuhalten. Er schob die Verantwortung auf andere ab. So sei ein technischer Dienst für das Gebäude verantwortlich. Zudem gehöre die Liegenschaft nicht ihm, sondern dem kantonalen Hochbauamt.

Der Verteidiger Stefan Flachsmann verlangte für seinen Mandanten eine Prozessentschädigung und verneinte jeglichen Vorsatz seines Klienten. Die Vorwürfe seien unbegründet, plädierte er und unterstrich, dass nicht einmal die beanstandete Intensität des Lichtwurfs rechtsgenügend erstellt sei. Die Verantwortung für das Brennen der Lichter liege nicht beim Angeschuldigten, fuhr er fort und schloss jegliche Garantenstellung des Geschäftsleiters aus.

Das Gericht kam noch zu keinem Entscheid. Auf das bald zu erwartende Urteil darf man gespannt sein.

Quelle: 20min




Veröffentlicht am
20:59:01 26.09.2007 - Michel Linh für Asianet.ch
 
Letzte Aktualisierung
21:28:57 26.09.2007


Top